Re: Forumstreffen 2014 (Hameln-Pyrmont?)

42, (vor 4604 Tagen) @ Der Juergen

Hallo Jürgen,

hier z.B.: Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995
§ 37
Betreten des Waldes
(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die
Forstbehörde.

Danke für die Information. Bei uns in Bayern dürfte da allerdings die Bayerische Verfassung 'stechen'. Artikel 141 Absatz 3:

Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

Da steht nichts von Einschränkungen durch 'Gruppen' o.Ä.

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner


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