Re: Forumstreffen 2014 (Hameln-Pyrmont?)
Hallo Thomas,
hier z.B.:
Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995
§ 37
Betreten des Waldes
(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.
Was jetzt als organisierte Veranstaltung gilt, ist da nicht weiter ausgeführt, aber ich nehme mal an, alles, wo sich mehr als zwei Menschen zu irgendeiner Tätigkeit verabreden. Demnach dürften Nordic-Walking-Touren von Kaffeekränzchen genehmigungspflichtig sein. Also, auf zur Forstbehörde! Die Formulare wollen ausgefüllt werden.
Grüßle
Jürgen