Naturschutzgebiert?

olli, (vor 9502 Tagen)

Hallo,

wie ist denn das nun eigtl., darf ich im Naturschutzgebiet Pilze sammeln oder
nicht?
ich dachte immer nein....
aber nun sagte mir jemand, wenn ich die Menge einer (?) Mahlzeit mitnehme sei das in Ordnung.
weiss von Euch jemand bescheid?

gruss
olli

PS: im Natuschutzgebiet um die Ecke warten naemlich jede menge pilze.... ;-)

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Re: Naturschutzgebiert?

Huperzia ⌂, (vor 9502 Tagen) @ olli

Hallo,

Im NSG darf nach meinem Wissen grundsätzlich nichts entwendet werden. Auch die Wege dürfen nicht verlassen werden.
Also laß dich nicht erwischen!

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Re: Naturschutzgebiert?

Katja Tödter, (vor 9502 Tagen) @ Huperzia

Unser Förster hätte schon was gesagt. Ausserdem ist es ein Naturpark (Landschftsschutzgebiet) und kein Naturschutzgebiet. Pilze und Beeren sammeln ist bei uns erlaubt.

Im NSG darf nach meinem Wissen grundsätzlich nichts entwendet werden. Auch
die Wege dürfen nicht verlassen werden.
Also laß dich nicht erwischen!

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Re: Naturschutzgebiert? Irrtum vom Amt

Katja Tödter, (vor 9502 Tagen) @ Katja Tödter

Der Text sollte woanders hin, sorry!

Unser Förster hätte schon was gesagt. Ausserdem ist es ein Naturpark
(Landschftsschutzgebiet) und kein Naturschutzgebiet. Pilze und Beeren
sammeln ist bei uns erlaubt.

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Re: Naturschutzgebiert? Irrtum vom Amt

olli, (vor 9502 Tagen) @ Katja Tödter

hm?
also so richtig sicher ist sich keiner?
hat vielleicht jemand ne ahnung wenn man sonst frage kann?

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Re: Naturschutzgebiert? Irrtum vom Amt

Thomas Pruß, (vor 9502 Tagen) @ olli

Moin,
prinzipielle ist alles, was in einem Naturschutzgebiet wächst, erstmal „heilig“: angucken ja, abflücken nie. Egal, ob es sich um einen Löwenzahn, Birkenpilz oder um eine Orchidee handelt.
In einem Landschaftsschutzgebiet dagegen darf man sammeln. Hier soll die Landschaft geschützt werden, was für Häuslebauer, Industrielle und sonstige Landschaftsveränderer unangenehm sein kann.
Grüsslis
Thomas

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Re: Naturschutzgebiert?

Huperzia ⌂, (vor 9502 Tagen) @ olli

Hallo Olli,

Lies doch mal im Bundesnaturschutzgesetz (§13 (2)) nach:
"Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten."
Nun könnte man philosophieren, daß das vorsichtige Entnehmen einzelner Pilzfruchtkörper nicht hierunter fällt, aber soweit ich weiß braucht man überall für das Betreten von Naturschutzgebieten eine (schwer zu erlangende) Sondergenehmigung.
Kann auch sein, daß es von Bundesland zu Bundesland etwas anders geregelt ist, da Naturschutz Ländersache ist. In welchem Bundesland sammelst du denn?

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Re: Naturschutzgebiert?

Wolfgang F., (vor 9502 Tagen) @ olli

Hallo an alle,

Hier im thread geraten ein paar Begriffe durcheinander, die man unterscheiden muß.

In einem Naturschutzgebiet ist das Sammeln von Pilzen, Beeren, ... generell verboten, egal, ob die einzelne Art unter Naturschutz steht oder nicht. Ausnahmen kann die Untere Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung, ...) z.B. für wissenschaftliche Zwecke oder auch für kommerzielle Zwecke erlauben. Das Verlassen der Wege kann verboten sein, wenn die zu schützenden Arten gefährdet würden . Land- oder Forstwirtschaft kann in Naturschutzgebieten erlaubt sein, ist aber in der Regel mit Auflagen belegt (Wiesen nicht im Juni mähen, keine Umwandlung von Wiesen in Felder, wein Abholzen alter Obstbäume etc.)

In Landschaftsschutzgebieten ist erstmal alles erlaubt, was auch in nicht geschützten Flächen erlaubt ist, aber bei Verstößen sind die Strafen höher. Genehmigungspflichtige Vorhaben, ( z.B. Errichtung von Gebäuden, Straßen, etc.) haben ein komplizierteres Genehmigungsverfahren. Landwirtschaft und Pilze sammeln ist kein Problem.

Ein Naturpark kann, muß aber kein Naturschutzgebiet sein. Oft ist die Kernfläche unter Naturschutz, der Rest unter Landschaftsschutz.

Darüber hinaus gibt es Pilzarten, die geschützt sind, egal wo sie wachsen. Völlig geschützt sind z.B. alle Saftlinge. Steinpilze und Rotkappen sind zwar auch im Bundesartenschutzgesetz als besonders geschützte Arten aufgelistet, aber die Ausnahmeregelung ( für den privaten Konsum in Haushaltsüblichen Mengen ...) steht direkt mit im Gesetz, so daß für diese Pilze nur das gewerbliche Sammeln verboten ist (sofern man keine Ausnahmegenehmigung beantragt).

Völlig unabhängig von den geschützten Arten sind die seltenen Arten ("Rote Liste"), hier liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, keine seltenen Pilze in den Kochtopf wandern zu lassen, z.B. Kaiserlinge.

Wolfgang F.

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Pilzesammeln verboten

Till, (vor 9502 Tagen) @ olli

wie ist denn das nun eigtl., darf ich im Naturschutzgebiet Pilze sammeln oder
nicht?

Nein, man darf dort definitiv nichts "der Natur entnehmen", wie es im NABU-Deutsch immer heißt, auch keine Pilze. Theoretisch dürfte man nichtmal eine Hand voll Sand mitnehmen. Sinnvoll oder nicht - so ist jedenfalls die Rechtslage. Extrawürste gibt's allerdings oft/meist für Jäger, Angler, Landwirte usw., das ist aber von NSG zu NSG unterschiedlich geregelt.

Gruß

Till

PS: Wenn Du da Pilze sammelst begehst Du allerdings wohl "nur" eine Ordnungswidrigkeit, d.h. sie könnte verfolgt werden, müsste aber nicht.

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Re: Naturschutzgebiert?

Katja Tödter, (vor 9502 Tagen) @ olli

In einem Naturschutzgebiet 20 km von uns entfernt hat letztes Jahr jemand mittels Fotoapparat ein Schwarzstorch-Paar am Nest gestört. Er wurde höchst richterlich zu DM 5.000,00 Geldstrafe verknackt.

Vielleicht das als Tipp: Jedes Bundesland hat andere Bestimmungen für NSG. Einfach beim zuständigen Forstamt nachfragen.

Hallo,
wie ist denn das nun eigtl., darf ich im Naturschutzgebiet Pilze sammeln oder
nicht?
ich dachte immer nein....
aber nun sagte mir jemand, wenn ich die Menge einer (?) Mahlzeit mitnehme sei
das in Ordnung.
weiss von Euch jemand bescheid?
gruss
olli
PS: im Natuschutzgebiet um die Ecke warten naemlich jede menge pilze.... ;-)

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Re: Naturschutzgebiert?

Till, (vor 9502 Tagen) @ Katja Tödter

Hi Katja,

dann wohnst Du in Lüchow-Dannenberg, hmm? :)

Gruß,

Till

PS: Ich finde 5000.- recht wenig, wenn man bedenkt, daß die Störung vorsätzlich war und die Brut daraufhin aufgegeben wurde.

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Re: Naturschutzgebiert?

Katja Tödter, (vor 9502 Tagen) @ Till

Schlauer Till. Ein Insider also. Ich treibe mein pilzliches Unwesen in Gohlau, Gemeinde Waddeweitz. Und 5.000,00 sind wirklich wenig, es war nämlich auch das einzige Paar.

Katja

Hi Katja,
dann wohnst Du in Lüchow-Dannenberg, hmm? :)
Gruß,
Till
PS: Ich finde 5000.- recht wenig, wenn man bedenkt, daß die Störung
vorsätzlich war und die Brut daraufhin aufgegeben wurde.

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Re: Naturschutzgebiert?

olli, (vor 9502 Tagen) @ Huperzia

ich sammle in Baden-Württemberg, nördlich vom Bodensee.
das Naturschutzgebiet (so stehts zumindest auf dem dreieckigen Schild mit grünem Rand - also kein Landschaftsschutzgebiet!) ist ein Ried(Moor) die Wiesen dort werden von Bauern bewirtschaftet - jedoch dürfen sie nicht mit Kunstdünger gedüngt werden (hat mir mein Bruder erzählt, der einem befreundeten Landwirt ab und zu hilft). Auch habe ich schon mal Leute beobachtet, die dort Torf gestochen haben, um diesen zu trocknen und damit zu heizen.
Aber ich werde wohl dort nun keine Pilze sammeln, da ich diese dort für Schützenswert halte. Und ich habe ja noch ein paar Alternativen zum Sammeln.
Es sieht dort übrigens absolut herrlich aus - wie in einem Märchenwald. Vielleicht gehe ich dort nur mit der Kamera auf Pilzjagd.

Danke für Eure Kommentare!
gruss
Olli

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Re: Naturschutzgebiert? Irrtum vom Amt

Frank Adam, (vor 9501 Tagen) @ Thomas Pruß

Moin,
prinzipielle ist alles, was in einem Naturschutzgebiet wächst, erstmal
„heilig“: angucken ja, abflücken nie. Egal, ob es sich um einen Löwenzahn,
Birkenpilz oder um eine Orchidee handelt.
In einem Landschaftsschutzgebiet dagegen darf man sammeln. Hier soll die
Landschaft geschützt werden, was für Häuslebauer, Industrielle und
sonstige Landschaftsveränderer unangenehm sein kann.
Grüsslis
Thomas

Danke Thomas, das ist genau, was ich auch sagen wollte. Pilze gibt es auch ausserhalb der Naturschutzgebiete.
Fotografieren der Objekte der Begierde wäre eine echte Alternative.
Gruss: Frank Adam

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Re: Naturschutzgebiert?

Birgit, (vor 9501 Tagen) @ Huperzia

Im NSG darf nach meinem Wissen grundsätzlich nichts entwendet werden. Auch
die Wege dürfen nicht verlassen werden.
Also laß dich nicht erwischen!

Hallo Huperzia,

wie kommst du denn eigentlich auf die Idee, daß in einem Naturschutzgebiet das Verlassen der Wege verboten ist? Hier (in Bayern) ist das zumindestens meines Wissens nach nicht so. Wenn das verboten sein sollte, dann gibts dafür Extraschilder.

Gruß

Birgit

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Huh, da treibt sich doch der…

Thomas Pruß, (vor 9501 Tagen) @ Katja Tödter

…Göhrdemörder herum. Der wurde doch nie gefasst, oder?
Schauder
Thomas

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Re: Huh, da treibt sich doch der…

Katja Tödter, (vor 9501 Tagen) @ Thomas Pruß

…Göhrdemörder herum. Der wurde doch nie gefasst, oder?
Schauder
Thomas

Hallo Thomas,

haste Dir schon mal meinen Nachnahmen genau angesehen. Also, vorsicht im Revier. Das Grauen tarnt sein Messer mit einem Pilzkorb. Heute nachmittag bin ich wieder da, im Wald beim Pilzköpfe schneiden. Uaaaaahhhh.....

Katja

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Re: Naturschutzgebiert?

Karl-Heinz ⌂, (vor 9501 Tagen) @ Birgit

Hallo Huperzia,
wie kommst du denn eigentlich auf die Idee, daß in einem Naturschutzgebiet
das Verlassen der Wege verboten ist? Hier (in Bayern) ist das zumindestens
meines Wissens nach nicht so. Wenn das verboten sein sollte, dann gibts
dafür Extraschilder.
Gruß
Birgit

Hallo Birgit,

da in einem Naturschutzgebiet die gesamte Natur unter besonderem Schutz steht,
ist es selbsterklärend, warum die Wege nicht verlassen werden sollen.

Gruß

Karl-Heinz

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;-)

Thomas Pruß, (vor 9501 Tagen) @ Katja Tödter

- kein Text -

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Nette Homepage…

Thomas Pruß, (vor 9501 Tagen) @ Thomas Pruß

…die Ihr habt. Da bekommt man glatt Lust, aus dem waldlosen NF in das waldreiche ND zu fahren und Urlaub zu machen.
Grüsslis
Thomas

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Re: Huh, da treibt sich doch der…

Till, (vor 9501 Tagen) @ Thomas Pruß

Hi Thomas,

…Göhrdemörder herum. Der wurde doch nie gefasst, oder?
Schauder
Thomas

jo genau! Für den, der den fängt, sind auch wohl immer noch DM 50.000.- ausgelobt. Für das Geld könnte man also wahlweise 714 Tage in Katjas Ferienhaus verbringen oder 10 brütende Schwarzstörche von den Nestern treten :)

Schoene Gruesse, hehe

Till

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Re: Naturschutzgebiert?

Till, (vor 9501 Tagen) @ Katja Tödter

Ich treibe mein pilzliches Unwesen in Gohlau, Gemeinde Waddeweitz.

und ich in der Göhrde meist (*messerwetz*), jedenfalls das Pilzliche Unwesen. Dieser ästige Stachelbart zum Beispiel, von dem ich da neulich ein Foto gepostet hatte, der war aus der Göhrde.

Das entomologische Unwesen allerdings im ganzen Landkreis. Da gibts wirklich noch vieles, was man sonst hier im Norden nicht oder nicht mehr antrifft. Zum Teil wegen der ehemaligen Zonenrandlage, aber vor allem wegen des kontinental angehauchten Klimas!

Schoene Gruesse

Till

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Re: Naturschutzgebiert?

Birgit, (vor 9500 Tagen) @ Karl-Heinz

Hallo Birgit,
da in einem Naturschutzgebiet die gesamte Natur unter besonderem Schutz
steht,
ist es selbsterklärend, warum die Wege nicht verlassen werden sollen.
Gruß
Karl-Heinz

Hallo Karl-Heinz,

stell dir vor, warum sie nicht verlassen werden sollen ist sogar mir klar, aber obs gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine ganz andere Sache. Es gibt auch Naturschutzgebiete, die nicht dermaßen trittempfindlich sind, kann dir z.B. eines (Ammerschlucht) nennen, dessen oberer Teil einfach wie ein 0815 - saurer Nadelwald mit Heidelbeeren aussieht, der empfindliche Bereich liegt dann unten an der Ammer und z.B. an den Schleierfällen direkt.

Andererseits haben wir hier in der nahen Umgebung eine Orchideenwiese (Hurlacher Heide, michel kennt sie auch), die nur Landschaftsschutzgebiet ist, dort ist also das Betreten erlaubt, aber wesentlich schädlicher. Da gibts nur Hinweisschilder mit der Bitte die Wege nicht zu verlassen. Die Logik ist also offensichtlich bei der Ausweisung von NSGs nicht immer augenfällig.

Birgit

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Re: Naturschutzgebiert?

Till, (vor 9500 Tagen) @ Birgit

Hi Birgit,

also in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist das Wegeverlassen in NSGs definitiv verboten. Ich weiß nicht, wie es in Bayern ist, denke aber, daß es bundeseinheitlich geregelt ist.

Gruß

Till

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Re: Naturschutzgebiert? Irrtum vom Amt

Hunsrück-Olli, (vor 9500 Tagen) @ olli

hm?
also so richtig sicher ist sich keiner?

Man sollte auch seine eigene Moral mit einfließen lassen:
Haben wir alle es den überhaupt nötig den letzten Pilz zu "fressen", den wir finden können, oder gönnen wir auch dem nächsten Besucher (und dem Wald/Gegend selbst) die Erfahrung, einen Pilz zu sehen?
Ich habe auch ein Waldstück, das mein eigenes Schutzgebiet ist. Hier stehen zur Zeit Massen von essbaren und giftigen Pilzen und ich freue mich jedesmal dort zu sein ohne zu sammeln (wie eine Vorrednerin schon sagte: Märchenwald). In anderen Gegenden (wo z.B. Reizker gerne gegessen werden) wär alles schon kahlgefressen!
Aber die Disussion: darf ich/darf ich nicht, ist schon wieder typisch deutsch:
Alles muß von Rechtswegen geregelt sein, Verstand bitte nicht einschalten....

Grüße Hunsrück-Olli, Naturgenießer

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seh ich auch so!

Uli Prokop, (vor 9500 Tagen) @ Hunsrück-Olli

- kein Text -