Re: Strafanzeige

Andreas ⌂, (vor 4004 Tagen) @ trueffelfreund

1) Habe ich vor vielen Stunden den Verkäufer aufgefordert das Angebot zurück
zu nehmen.
2) Habe ich den Sicherheitsdienst von ebay informiert und man kümmerst sich
darum
3) Werden die "juristischen Messer bereits gewetzt". Eine
Strafanzeige wegen Betruges und möglicherweise versuchter schwerer
Körperverletzung bietet sich an.
4) Habe ich auf den Trüffel geboten um a) den Verzehr durch andere unwissende
zu verhindern und b) den "Schleifstein" für die juristischen
Messer als Beweis zu sichern.
www.trueffelfreunde.de

Hallo,

Punkt 1-2 hatte ich ebenfalls schon gestern getätigt - keine Reaktion.
Punkt 4 hast Du mir nun leider weggenommen, sonst hätte ich das gute Stück ersteigert. Und dann auf Erfüllung geklagt sowie je nachdem was da angekommen wäre weitere Schritte unternommen.

beste Grüße,
Andreas


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